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   BayObLG, 03.06.1987 - BReg. 2 Z 65/87   

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https://dejure.org/1987,4353
BayObLG, 03.06.1987 - BReg. 2 Z 65/87 (https://dejure.org/1987,4353)
BayObLG, Entscheidung vom 03.06.1987 - BReg. 2 Z 65/87 (https://dejure.org/1987,4353)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Juni 1987 - BReg. 2 Z 65/87 (https://dejure.org/1987,4353)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1204
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 152/12

    Wohnungsgrundbuchsache: Zwischenverfügung auf Abschluss eines Rechtsgeschäfts;

    Eine Entscheidung in der Sache ist dem Rechtsbeschwerdegericht nicht möglich, da der Gegenstand eines Rechtsmittelverfahrens nur die Zwischenverfügung und nicht der Eintragungsantrag selbst ist (BayObLG, NJW-RR 1987, 1204; NJW-RR 1991, 465; OLG Hamm, FGPrax 2002, 146; OLG Schleswig, FGPrax 2010, 282, 283).
  • OLG Zweibrücken, 20.08.1999 - 3 W 171/99

    Erlöschen des für den ersten Verkaufsfall bestellten Vorkaufsrechts

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  • OLG München, 15.01.2019 - 34 Wx 367/18

    Keine Eintragung des vom Vertreter bewilligten Grundpfandrechts bei Kenntnis des

    Es kann im Beschwerdeverfahren daher keine Anweisung an das Grundbuchamt ergehen, den Eintragungsantrag zu vollziehen (vgl. BGH FGPrax 2014, 2; BayObLG NJW-RR 1987, 1204; BayObLGZ 1990, 51/56; Demharter § 77 Rn. 15; Budde in Bauer/Schaub GBO 4. Aufl. § 77 Rn. 20).

    Für das weitere Verfahren wird - ohne Bindungswirkung für das Grundbuchamt (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 1204) - bemerkt:.

  • OLG München, 07.11.2018 - 34 Wx 395/17

    Bezeichnung eines offensichtlich nicht in absehbarer Zeit beibringbaren Mittels

    Prüfungsgegenstand des Beschwerdeverfahrens ist nicht der Eintragungsantrag, sondern nur die Zwischenverfügung (BGH FGPrax 2014, 2; BayObLG NJW-RR 1987, 1204; Demharter § 77 Rn. 15).

    Für das weitere Verfahren wird - ohne Bindungswirkung für das Grundbuchamt (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 1204) - bemerkt:.

  • OLG München, 15.01.2019 - 34 Wx 389/18

    Versagung einer Grundbucheintragung nach Vollmachtswiderruf

    Deshalb kann über den Eintragungsantrag nicht befunden werden und keine Anweisung an das Grundbuchamt ergehen, den Eintragungsantrag zu vollziehen (vgl. BGH FGPrax 2014, 2; BayObLG NJW-RR 1987, 1204; BayObLGZ 1990, 51/56; Demharter § 77 Rn. 15; Budde in Bauer/Schaub GBO 4. Aufl. § 77 Rn. 20).

    Für das weitere Verfahren wird - ohne Bindungswirkung für das Grundbuchamt (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 1204) - bemerkt:.

  • OLG Hamm, 21.01.2002 - 15 W 413/01

    Anfechtung einer Zwischenverfügung

    Die Beteiligten können diese verfahrensrechtliche Beurteilung zur Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht stellen, ihre materielle Beschwer folgt insoweit aus ihrem Antragsrecht (BayObLG NJW-RR 1987, 1204) In diesem Zusammenhang bestehen keine durchgreifenden Bedenken gegen die Beschwerdeberechtigung auch des Beteiligten zu 2) im Verfahren der weiteren Beschwerde, obwohl er von seinem Recht zur Einlegung der ersten Beschwerde keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. Budde in Bauer/von Oefele, GBO § 78, Rdnr. 12 m. w. N.).

    Dieser ist jedoch - wie ausgeführt - nicht Gegenstand der Entscheidung des Beschwerdegerichts, so daß insoweit eine verfahrensrechtliche Bindungswirkung nicht eintreten kann (BayObLG NJW-RR 1987, 1204).

  • OLG München, 06.03.2008 - 34 Wx 14/08

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Besetzung des Landgerichts im Beschwerdeverfahren;

    Die Entscheidung des Landgerichts beeinträchtigt sie in ihrer Rechtsstellung (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 1204).
  • LG Memmingen, 04.06.1998 - 4 T 849/98

    "Miteigentümerregelung" nach § 1010 BGB durch Alleineigentümer

    Gegenstand des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens in beiden Instanzen ist allein das in der Zwischenverfügung angenommene Eintragungshindernis, nicht aber der Eintragungsantrag selbst (vgl. BayObLGZ 1977, 81, 83 [= MittBayNot 1977, 120 ]; BayObLG NJW-RR 1987, 1204 ; Senat Rechtspfleger 1985, 284, 285 und OLGZ 1991, 153 ; Demharter a.a.O. § 77 Rdnr. 15, jeweils m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 28.08.2012 - 15 W 1364/12

    Grundbuchverfahren: Löschung einer Auflassungsvormerkung bei Nachweis der

    Bei der Anfechtung einer Zwischenverfügung ist Gegenstand des Beschwerdeverfahrens nur das in der Zwischenverfügung angenommene Eintragungshindernis, nicht aber der Eintragungsantrag selbst, so dass über diesen nicht zu entscheiden ist (BayObLG NJW-RR 1987, 1204).
  • OLG Zweibrücken, 12.09.1997 - 3 W 176/97

    Mitbenutzungsrecht als Inhalt einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

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  • OLG Nürnberg, 27.03.2012 - 15 W 437/12

    Bestimmbarkeit eines vorzumerkenden Bestellungsanspruchs: Spätere Bestimmung der

  • OLG Nürnberg, 25.10.2012 - 15 W 1894/12

    Grundbuchverfahren: Wirksamkeit einer Verwalterzustimmung zum

  • OLG Nürnberg, 20.09.2013 - 15 W 1465/13

    Grundbuchverfahren: Hinreichende Bestimmtheit eines einzutragenden Erbbaurechts

  • OLG München, 30.07.2020 - 34 Wx 145/20

    Nachweis der Vertretungsmacht eines Gemeindebeamten für den Vollzug von

  • KG, 03.11.1992 - 1 W 3761/92

    Anweisung an das Grundbuchamt im Verfahren der Beschwerde gegen eine

  • OLG Zweibrücken, 08.03.1996 - 3 W 270/95

    Anforderungen an Bestimmtheit für Eintragungsbewilligung eines Altenteils

  • OLG Zweibrücken, 15.04.1999 - 3 W 60/99

    Eintragungshindernis bei Begründung von Wohnungseigentum

  • OLG Zweibrücken, 22.04.1997 - 3 W 65/97

    Sonstiges Zivilrecht

  • OLG Saarbrücken, 29.06.1988 - 5 W 143/88

    Notwendigkeit der Zustimmung von dinglich Berechtigten zur Aufhebung von

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